| durch Mitgliederbeschluss vom Mai 2007gewählt: |
| Abteilungsvors. | Kassiererin | Geschäftsführ. | stellv. Abtlv. | Beisitzer |
| Alois Drach | Ingrid Drach | Marl. Woebel | Markus Mollek | G. Strohbach |
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Auszug aus der Vereinssatzung
Die Fachabteilungen sind fachliche Selbstverwaltungsorgane des TuS, rechtlich aber unselbständige Untergliederungen. Sie arbeiten auf der Grundlage der Satzung und der Ordnungen selbständig und finanzieren sich:
a) durch eigene Einnahmen
b) durch Mitgliedsbeiträge gemäß § 5 dieser Satzung
Sie haben im Sinne des Steuerrechts keine eigene Kassenführung. Die Vereinskasse unterhält in den Abteilungen Nebenkassen (sog. Abteilungskassen), über die die Einnahmen und Ausgaben der Abteilung abgewickelt werden. Sie unterstehen der Leitung des Abteilungskassenwartes und der Aufsicht des Abteilungsleiters. Der Vereinsschatzmeister überwacht die Führung der Abteilungskassen.
Der von der Abteilungsmitgliederversammlung genehmigte Abteilungshaushaltsplan ist dem Vorstand vorzulegen.
Die in den Abteilungen ggfs. erwirtschafteten Überschüsse bleiben nach Abzug evtl. dort anfallender Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben in der Abteilungskasse.